Die Aktivitäten des Vereins dienen vorwiegend der Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt durch Renaturierung von Gewässer, der Schaffung von und dem Schutz der Laichstätten.
Seit vielen Jahren wird die Bewirtschaftung (Besatz- und Entnahmepolitik, Lizenzbestimmungen) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit betrieben. Der Verein zeigt schon lange, dass der umfassende Naturschutz mit dem Schwerpunkt der Gewässerökologie und die Förderung der Fischerei gut zusammen passen.
Wer im Burgenland die Fischerei an einem Fischgewässer ausübt, muss in Besitz einer auf seinen Namen lautenden Jahresfischereikarte sein, oder einer gültigen Fischereigastkarte in Verbindung mit einem Lichtbildausweis sein.
Die erstmalige Ausstellung der Jahresfischereikarte erfolgt bei einer Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft). Dabei bedarf es eines Nachweises der fischereilichen Eignung (Ablegung einer Prüfung über fischereiliche Eignung nach dem Burgenländisches Fischereigesetz 2022 oder nach Vorlage einer Fischereikarte aus einem anderen Bundesland [ab 1. Jänner 2023]).
In der Regel braucht man zum Angeln eine gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte für das Burgenland, welche von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird. Weiters ist eine Lizenz bzw. die Erlaubnis des Revier-Berechtigten im jeweiligen Fischereirevier zu fischen notwendig. Fischergastkarten sind für Personen vorgesehen, die nicht dauerhaft, also zum Beispiel im Urlaub, die Fischerei ausüben wollen.
Die Fischereigastkarte ist von der/dem Fischereiausübungsberechtigten vollständig und dauerhaft auszufüllen. Über die ausgegebenen Fischereigastkarten sind Aufzeichnungen (Name, Adresse, vorgelegte Fischereiberechtigung, Ausstellungsdatum) zu führen und auf Verlangen sind diese Aufzeichnungen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. Die Gültigkeit der Fischereigastkarte beträgt zwei Monate, beginnend mit dem Datum der Ausstellung.
Name | Funktion | Telefon | |
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FRANASCHEK Ewald | Obmann | 0676 7027347 | ewald.franaschek@gmx.at |
Ing. VASITSCH Otto | Schriftführer | - | otto.vasitsch@gmx.at |
ZANKL Klaus | Kassier | - | klaus.zankl@justiz.gv.at |
9 weitere | Vorstandsmitglieder | ||
2 weitere | Kassaprüfer |
Info:
Falls Sie am umfassenden Natur- und Gewässerschutz, an einer nachhaltigen Bewirtschaftung der heimischen Gewässer und einer daran orientierten Ausübung der Angelfischerei, der Jungfischerförderung, am geselligem Beisammensein und an einem Gedankenaustausch mit gleichgesinnten Anglern sowie an einer aktiven Mitarbeit beim Fischereiverein Rauchwart interessiert sind, können Sie bei uns Mitglied werden.
... der Fischgewässer inklusive der Ausgabe von Lizenzen an Lizenznehmer.
... der Ausübung der Fischerei und des Fischbestandes in umfassender Hinsicht, vor allem durch Schaffung von geeigneten Möglichkeiten sowie Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf den Lebensraum „Gewässer”.
... im besonderen den Schutz der restlichen Aulandschaften, Biotope und Gewässer im eigenen Wirkungsbereich
... und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern unter der Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes.
... der Gewässer und Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, natürlicher Wasserläufe und des Artenschutzes.
... von Erholungsmöglichkeiten zum Zwecke der körperlichen Ertüchtigung und Gesunderhaltung seiner Mitglieder und Erhaltung von Gewässern, Vereinshäusern und sonstigen Einrichtungen und dazu gehörigen Anlagen.
Fischart | Schonzeit von / bis | Mindestmaß |
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Aitel (Döbel) | 16. März - 31. Mai | 25 cm |
Amur (Graskarpfen) | 1. Mai - 30. Juni | 50 cm |
Äsche | 1. März - 30. April | 30 cm |
Bachforelle | 16. September - 15. März | 25 cm |
Bachsaibling | 16. September - 15. März | 25 cm |
Barbe | 1. Mai - 15. Juni | 30 cm |
Bartgrundel | 1. März - 31. Mai | 10 cm |
Bitterling | Das ganze Jahr geschont! | - |
Brachse | 1. April - 31. Mai | 25 cm |
Elritze | 1. April - 15. Juni | - |
Flussbarsch | 1. März - 31. Mai | - |
Gründling | 1. Mai - 31. Mai | - |
Güster | 1. Mai - 31. Mai | - |
Hasel | 16. März - 31. Mai | - |
Hecht | 1. Feber - 30. April | 50 cm |
Karausche | 1. Mai - 31. Mai | - |
Karpfen (Schuppenkarpfen) | 15. Mai - 30. Juni | 35 cm |
Karpfen (Spiegelkarpfen) | 15. Mai - 30. Juni | 35 cm |
Kaulbarsch | 1. März - 31. mai | 10 cm |
Laube | 16. Mai - 30. Juni | - |
Moderlieschen | Das ganze Jahr geschont! | - |
Nase | 16. März - 31. Mai | 35 cm |
Regenbogenforelle | 1. Jänner - 15. März | 25 cm |
Rotauge | 1. April - 31. Mai | - |
Rotfeder | 1. April - 31. Mai | - |
Schlammpeitzger | Das ganze Jahr geschont! | - |
Schleie | 1. Mai - 30. Juni | 25 cm |
Schneider | Das ganze Jahr geschont! | - |
Steinbeisser | Das ganze Jahr geschont! | - |
Tolstolob (Silberkarpfen) | 15. Mai - 30. Juni | 40 cm |
Wels | 15. Mai - 15. Juni | 60 cm |
Zander | 1. April - 31. Mai | 35 cm |
Krebsart | Schonzeit von / bis | Mindestmaß |
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Edelkrebs | Das ganze Jahr geschont! | - |
Signalkrebs | keine Schonzeit | - |
Steinkrebs | Das ganze Jahr geschont! | - |
Sumpfkrebs | Das ganze Jahr geschont! | - |
Muscheln | Schonzeit von / bis | Mindestmaß |
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Flussperlmuschel | Das ganze Jahr geschont! | - |
Gemeine Teichmuschel | Das ganze Jahr geschont! | - |
Große Teichmuschel | Das ganze Jahr geschont! | - |
Wandermuschel | Das ganze Jahr geschont! | - |