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Willkommen beim
Fischereiverein
Rauchwart
im Burgenland

DER VEREIN

"Grundsätzliches.
Kurz erklärt ."

Der Fischereiverein Rauchwart wurde 1982 gegründet und hat rund 100 Mitglieder!

Die Aktivitäten des Vereins dienen vorwiegend der Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt durch Renaturierung von Gewässer, der Schaffung von und dem Schutz der Laichstätten.

Die Reviere unseres Vereins sind:

  • [1] Der Badesse Rauchwart (Vereinsgewässer mit einer Wasserfläche von ca. 10 ha)
  • [2] Der Strembach (von Kläranlage Bocksdorf beginnend bis Brücke Schallendorf) inkl.
  • [3] Das Wasserrückhaltebecken Rauchwart (mit einer Wasserfläche von ca. 22 ha mit 2 Inseln sowie 6 Halbinseln)

Nachhaltige Bewirtschaftung als Teil eines umfassenden Naturschutzes!

Seit vielen Jahren wird die Bewirtschaftung (Besatz- und Entnahmepolitik, Lizenzbestimmungen) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit betrieben. Der Verein zeigt schon lange, dass der umfassende Naturschutz mit dem Schwerpunkt der Gewässerökologie und die Förderung der Fischerei gut zusammen passen.

Voraussetzungen zum Angeln im Burgenland

Wer im Burgenland die Fischerei an einem Fischgewässer ausübt, muss in Besitz einer auf seinen Namen lautenden Jahresfischereikarte sein, oder einer gültigen Fischereigastkarte in Verbindung mit einem Lichtbildausweis sein.

Die erstmalige Ausstellung der Jahresfischereikarte erfolgt bei einer Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft). Dabei bedarf es eines Nachweises der fischereilichen Eignung (Ablegung einer Prüfung über fischereiliche Eignung nach dem Burgenländisches Fischereigesetz 2022 oder nach Vorlage einer Fischereikarte aus einem anderen Bundesland [ab 1. Jänner 2023]).

Angeln im Revier Badesee und Stausee Rauchwart

In der Regel braucht man zum Angeln eine gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte für das Burgenland, welche von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt wird. Weiters ist eine Lizenz bzw. die Erlaubnis des Revier-Berechtigten im jeweiligen Fischereirevier zu fischen notwendig. Fischergastkarten sind für Personen vorgesehen, die nicht dauerhaft, also zum Beispiel im Urlaub, die Fischerei ausüben wollen.

Die Fischereigastkarte ist von der/dem Fischereiausübungsberechtigten vollständig und dauerhaft auszufüllen. Über die ausgegebenen Fischereigastkarten sind Aufzeichnungen (Name, Adresse, vorgelegte Fischereiberechtigung, Ausstellungsdatum) zu führen und auf Verlangen sind diese Aufzeichnungen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. Die Gültigkeit der Fischereigastkarte beträgt zwei Monate, beginnend mit dem Datum der Ausstellung.

Genaue Auskunft über den Erwerb einer Jahreskarte für das Revier Badesee und Stausee Rauchwart erteilt der Vereinsvorstand.

DER VEREINSVORSTAND

"Das sind wir!
Kurz vorgestellt."

Name Funktion Telefon Email
FRANASCHEK Ewald Obmann 0676 7027347 ewald.franaschek@gmx.at
Ing. VASITSCH Otto Schriftführer - otto.vasitsch@gmx.at
ZANKL Klaus Kassier - klaus.zankl@justiz.gv.at
9 weitere Vorstandsmitglieder
2 weitere Kassaprüfer

INFORMATION

"Nachrichten.
Schnell transportiert."

Wichtige Informationen:

Info:

ZIELE

"Wesentliche Ziele unseres Vereines sind!"

Falls Sie am umfassenden Natur- und Gewässerschutz, an einer nachhaltigen Bewirtschaftung der heimischen Gewässer und einer daran orientierten Ausübung der Angelfischerei, der Jungfischerförderung, am geselligem Beisammensein und an einem Gedankenaustausch mit gleichgesinnten Anglern sowie an einer aktiven Mitarbeit beim Fischereiverein Rauchwart interessiert sind, können Sie bei uns Mitglied werden.

  • Bewirtschaftung ...

    ... der Fischgewässer inklusive der Ausgabe von Lizenzen an Lizenznehmer.

  • Förderung ...

    ... der Ausübung der Fischerei und des Fischbestandes in umfassender Hinsicht, vor allem durch Schaffung von geeigneten Möglichkeiten sowie Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf den Lebensraum „Gewässer”.

  • Naturschutz ...

    ... im besonderen den Schutz der restlichen Aulandschaften, Biotope und Gewässer im eigenen Wirkungsbereich

  • Hege ...

    ... und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern unter der Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes.

  • Gesunderhaltung ...

    ... der Gewässer und Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes, natürlicher Wasserläufe und des Artenschutzes.

  • Schaffung ...

    ... von Erholungsmöglichkeiten zum Zwecke der körperlichen Ertüchtigung und Gesunderhaltung seiner Mitglieder und Erhaltung von Gewässern, Vereinshäusern und sonstigen Einrichtungen und dazu gehörigen Anlagen.

BILDERGALERIE

"Impressionen aus dem Fischereirevier."

Vereinshaus

Vereins- und Gerätehaus am Grundsee 1

Fischereilehrpfad

Informationsschautafeln mit Bebilderung

Fischereilehrpfad

Informationsschautafeln mit Bebilderung

Der Strembach

Zulauf Strembach zum Wasserrückhaltebecken

Impressionen aus dem Revier

Steg und Bootsanlegestelle

Impressionen aus dem Revier

Steg und Bootsanlegestelle

Stolze Schwäne

Die Schwanenpopulation am Stausee

Stolze Schwäne

Die Schwanenpopulation am Stausee

Stolze Schwäne

Die Schwanenpopulation am Stausee

Der Biber

Das Werk unserer Mitbewohner am Zulauf Strembach zum Stausee

Der Biber

Das Werk unserer Mitbewohner am Zulauf Strembach zum Stausee

Impressionen aus dem Revier

Der große T-Steg neben dem Bootshaus

Impressionen aus dem Revier

Der große T-Steg neben dem Bootshaus

Impressionen aus dem Revier

Idyllischer Blick über den See

Impressionen aus dem Revier

Sonnenuntergang über dem See

Impressionen aus dem Revier

Sonnenuntergang über dem See

Impressionen aus dem Revier

Sonnenuntergang über dem See

Impressionen aus dem Revier

Sonnenuntergang über dem See

Impressionen aus dem Revier

Sonnenuntergang über dem See

Impressionen aus dem Revier

Sonnenuntergang über dem See